Mittwoch, 11. Januar 2017

Häufige Fragen & Antworten

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1) Wird die Ausbildung zur Wild & Heilkräuterpädagogin von außen anerkannt?

Ich habe mich mit dem Thema ausgiebig auseinandergesetzt.

Leider gibt es auf diesem Gebiet keine gesetzliche Regelung.

Das heißt:

Jeder der eine Ausbildung derart absolviert bekommt eine

„Urkunde – Zertifikat – Diplom – Teilnehmerbescheinigung – Teilnehmerbestätigung oder dergleichen.
Staatlich anerkannt wird es NICHT.
Staatlich anerkannt ist z.B. ein „Schulzeugnis“ aber keines der oben genannten Aufschreibungen.

Auch nicht dann – wenn man sich „zertifizieren“ lässt.
Dazu müsste man ein „eigenes Gewerbe“ anmelden und sämtliche Überprüfungen von der Zertifizierungsstelle durchführen lassen.
Dieses kostet eine Stange Geld und ein Diplom in der Art wie es viele nur „schön reden“ wird auch dann NICHT staatlich anerkannt.

Werden Ausbildungen derart in Institute abgehalten – wird ein Diplom NUR von der Zertifizierungsstelle des Institutes anerkannt und NICHT staatlich!!!

Diese Informationen sind Auszüge aus meinen Recherchen auf der Wirtschaftskammer – WIFI – SVA – Finanzamt – Juristen – Zertifizierungsstellen.

Bei mir bekommst du KEIN Diplom, auch nicht obwohl ich es ausstellen dürfte.
Meiner Meinung nach sind Auszeichnungen dieser Art auch nicht wichtig. In der freien Natur vergibt auch niemand ein Diplom.



2)Kann ich jederzeit in den Praxis Jahreslehrgang zur Wild & Heilkräuterpädagogin einsteigen?

Leider nein - da es erfahrungsgemäß die Gruppenenergie durcheinander bringt.


3)Kann ich jederzeit in die ONLINE Jahreslehrgänge einsteigen?

Im Moment schon noch - aber es wird umgestellt so dass du nur noch zu gewissen Abständen die Kurse buchen kannst.

4) Wenn ich zu einem ausgeschriebenen Termin im Jahreslehrgang zur Wild & Heilkräuterpädagogin verhindert bin zu kommen - wie kann ich das Versäumte nachholen?

Bisher kamen wir mit einer Terminänderung 1 Woche auf oder ab immer klar - sollte es jedoch einmal der Fall sein, keinen gemeinsamen Änderungstermin zu finden, wird selbstverständlich das Skriptum nachgereicht und die Teilnehmerin nimmt dieses privat für sich selbst durch. Auftauchende Fragen werden selbstverständlich beantwortet. Am schnellsten per Whats App.

5) Sollte ich außerhalb der Module im Jahreslehrgang zur Wild & Heilkräuterpädagogin Fragen haben - darf ich mich auch privat an die Trainerin wenden?

Gerne beantworte ich jederzeit - sofern es mir möglich ist auch außerhalb der Kurszeiten sämtliche Fragen.

6) Bekomme ich zu den jeweiligen Angeboten eine Teilnehmerbescheinigung?

Auf Anfrage vergebe ich zu jeder Veranstaltung eine Teilnehmerbescheinigung

7) Welche Ausbildung oder Gewerbe haben sie, um Kreativworkshops zu geben?
  Teilnehmerbescheinigung?
Kurse im Bereich Keramik (Keramikkurse) oder andere derartigen Kurse werden als „Privatunterricht“ gesehen. Privatunterricht und somit derartige Kurse sind vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen (§ 2 Abs. 1 Z 12 GewO 1994). Es ist daher dafür keine Gewerbeberechtigung erforderlich.

Amt der Oö. Landesregierung

8) Wie werden meine Daten die ich in einen Formular auf der Seite ausfülle behandelt?

Ich gebe NIEMALS deine Daten weiter und ich versende zu keiner Zeit Spam. Du kannst dich jederzeit abmelden.Lies dazu bitte auch meinen Datenschutz

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Alexandra Skala - Diplom Heilkräuterpädagogin - Hallestrasse.73 - 4030 Linz - wegeinsich@liwest.at - 06504063304